Schon mitgeredet?

In dieser Sektion haben Sie die Möglichkeit, uns Fragen, Anmerkungen und Anregungen zukommen zu lassen, die wir laufend bündeln und wiedergeben werden. Ihre Beiträge werden mit einem Icon gekennzeichnet. Wir bemühen uns, Ihre Nachricht innerhalb von zwei Arbeitstagen direkt zu beantworten. Selbstverständlich können Sie auch auf klassischem Weg mit uns in Kontakt treten, also einen Brief senden oder anrufen. Oder Sie sprechen uns einfach persönlich auf einer der öffentlichen Veranstaltungen an.

 

Derzeit gibt es diesbezüglich noch keine konkreten Pläne. Im Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft zum B-Plan ist die planerische Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe als Planungsziel festgeschrieben, damit  die Historie dieses Standorts erhalten bleibt. Die WIRO hat ein starkes Interesse, bei der Gestaltung des neuen Werftdreiecks den Ansprüchen aus dem historischen Erbe gerecht zu werden. Auch die Bürgerschaft hat dies am 5. April 2017 mit ihrem Beschluss zu einem Antrag ihres Kulturausschusses bestärkt.

Die sogenannte Heinkel-Wand der früher hier ansässigen Produktionsstätte der Heinkel-Flugzeugwerke an der Lübecker Straße wurde im Januar 1995 unter Denkmalschutz gestellt. Es handelt sich um eine Schmuckmauer, die 1934 nach Plänen vom Rostocker Architekten Heinrich Alt in Zusammenhang mit einer Erweiterung der Fabrik entworfen wurde und mehrere Hallen verdeckte.

Sind bestimmte Gebäude oder Ensemble denkmalgeschützt, so gelten für sie bestimmte Regelungen zur Sanierung oder zum Erhalt. Das bedeutet, dass der oder die Eigentümerin das entsprechende Gebäude oder Ensemble nicht nach eigenem Ermessen verändern oder sanieren darf, sondern sehr strengen (baulichen) Richtlinien unterworfen ist. Der Erhalt der Heinkel-Wand ist unter anderem vom baulichen Zustand der Wand abhängig. Zu diesem Aspekt werden bereits Analysen durchgeführt.
Die planerische Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe des Geländes ist von hoher Bedeutung, um die Geschichte des Standortes für nachfolgende Generationen erlebbar zu machen. Obwohl hier mit dem Wohnen eine völlig neue Funktion etabliert werden wird, kann die Vorgeschichte genutzt werden, um dem Quartier eine eigene Identität zu geben.

Das Landesbauministerium hat im Mai 2017 folgende Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Heinkel-Wand verkündet: „Nach Prüfung und Abwägung der vorgetragenen Belange liegen keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes vor, die für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen“. Das Landesbauministerium  hat damit dem Abriss der Heinkel-Wand zugestimmt.
Die WIRO und die Stadt Rostock sind bestrebt die Historie des Ortes bei den Planungen zu berücksichtigen. Bereits im Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft zum Bebauungsplan ist dafür, als ein wesentliches Planungsziel, die planerische Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe festgeschrieben. Damit soll die Bedeutung dieses Standorts für nachfolgende Generationen erlebbar gemacht werden. In der Wettbewerbsaufgabe 2015 ist es bereits als wesentlicher Punkt festgeschrieben und durch die WIRO auch gewünscht. Die Bürgerschaft hat dies am 5. April 2017 mit ihrem Beschluss zu einem Antrag ihres Kulturausschusses noch einmal unterstrichen.

Grundsätzlich läuft es so: Mietinteressenten können sich bei der Vermietungsabteilung der WIRO telefonisch melden und registrieren lassen unter Tel: 0381-4567-4567 oder alternativ auch auf der WIRO Homepage den Wohnungswunschbogen ausfüllen.

Der gegenwärtige Zeitplan sieht vor, dass die Tiefbauarbeiten für die Erschließung im 2. Halbjahr 2018 beginnen; die ersten Gebäude werden voraussichtlich 2019/2020 gebaut. Insofern gehen noch einige Jahre ins Land bis die ersten Wohnungen bezogen werden können!

Auf der Projektwebsite werden wir Sie weiter auf dem Laufenden halten!

Die Aufgabenbeschreibung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs ging hinsichtlich der Wohnungen vordergründig von Mietwohnungen aus. Gleichwohl wurden laut Aussagen der WIRO in dieser frühen Planungsphase noch keine verbindlichen Festlegungen in Bezug auf Wohneigentum getroffen. Daher kann diese Frage derzeit leider noch nicht beantwortet werden!

Es kann davon ausgegangen werden, dass eine breite Palette von Wohnungsgrößen und Wohnungsgrundrissen angeboten wird, damit ein gut gemischtes Quartier mit jungen Leuten, älteren Menschen, Singles und Familien mit Kindern entstehen kann. Auch die Mietpreise werden aufgefächert sein, wobei auch Wohnungen für Menschen mit kleinem Geldbeutel angeboten werden sollen.

Im Rahmen der Festlegung der Aufgabenstellung für den Städtebaulichen Wettbewerb wurde über das Amt für Jugend und Soziales der Bedarf für bestimmte öffentliche Nutzungen geprüft. Demnach plant die Stadtverwaltung auf dem Gelände des Werftdreiecks keinen Schulneubau und auch keine weitere Sporthalle.

Der Siegerentwurf im Rahmen des Wettbewerbs sieht Flächen für verschiedene Außensportaktivitäten vor, die in der städtebaulichen Entwicklung auch weiterverfolgt werden. In der näheren Umgebung sind auch Sporthallen für die Freizeitgestaltung vorhanden, die natürlich weiterhin zur Verfügung stehen.

Die Lösung des Verkehrsproblems ist eine Herausforderung! Schon heute gibt es ein veritables Verkehrsproblem. Die aktuelle Vorbelastung insbesondere auf der Lübecker Straße ist problematisch, weniger der Verkehr durch das neue Projekt. Der durch das Wohnungsbauvorhaben hervorgerufene, zusätzliche Verkehr ist beherrschbar. Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit der WIRO ein Konzept für eine neue Verkehrsführung erarbeitet. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Projektwebsite im Logbuch. Aber auch in der Rubrik Wichtige Unterlagen sind diverse Dokumente zum Thema Verkehr eingestellt.

Leider gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine soziale Wohnungsbauförderung. Alle Neubau-Projekte müssen frei finanziert und wirtschaftlich auskömmlich vermietet werden. Trotz dieser Rahmenbedingungen plant die WIRO den Bau von Mietwohnungen, die eine breite Palette an Wohnungsgrößen, Wohnungsgrundrissen und Miethöhen abdecken. So kann eine ausgewogene Mischung der Bewohner erreicht werden.

Die Entwicklung am Standort des Autohauses ist natürlich Sache der Eigentümerin. Die WIRO steht schon seit Monaten im ständigen Austausch mit der Eigentümerin. Die Eigentümerin war auf Einladung der WIRO und nach Bestätigung im Rahmen einer Bürger-Dialogveranstaltung als Gast bei der Preisgerichtssitzung anwesend und kennt insofern die Ergebnisse des Wettbewerbs quasi „aus erster Hand“.

Zu den Altlasten auf dem Gelände des Werftdreiecks liegt der WIRO bereits ein Bescheid des Umweltamtes vor. In diesem Bescheid, der auch im Bereich „Wichtige Unterlagen“ eingestellt ist, werden Kampfmittel nicht erwähnt. Bislang gibt es zu Kampfmitteln keine Erkenntnisse.
Im Bebauungsplanverfahren, das voraussichtlich 2016/17 durchgeführt werden wird, wird dieser Sachverhalt in jedem Fall aufgeklärt werden. Voraussichtlich werden dem Bauherrn WIRO dann auch in der Baugenehmigung Auflagen durch die Genehmigungsbehörde erteilt werden.

Aus den eingereichten Bewerbungen zum Wettbewerbsverfahren wurden insgesamt 20 Büros ausgewählt und zur Teilnahme aufgefordert; darunter jeweils zwei „Junge Büros“ und zwei „Kleine Büros“, die per Losverfahren bestimmt wurden.

Bis zum 15.01.2016 haben insgesamt 17 Teilnehmer fristgerecht ihre Vorschläge für des neue Werftdreieck eingereicht. Am 02. März 2016 tagte das Preisgericht und kürt den Gewinner des Wettbewerbs. Am 04. März wurde der Wettbewerbssieger offiziell bekanntgegeben.

Das neue Wohnquartier soll kein abgeschlossener Bereich werden, sondern sich auch zu den benachbarten Quartieren hin öffnen. Neben einer Fußwegeverbindung, die sich entlang der nach Osten verschobenen Max-Eyth-Straße befinden wird, wird es weitere Möglichkeiten für Fußgänger geben, das Quartier zu queren. Dreiviertel aller Wege sollen öffentlich, zu Fuß oder mit dem Rad passiert werden.

Das Thema Energie ist für die WIRO sehr wichtig. Die WIRO wird in Zusammenarbeit mit einem renommierten Energieexperten sehr gründlich die Möglichkeit prüfen, solche Konzepte umzusetzen. Dies schließt nicht nur die Bereiche der Energieeinsparung bzw. Energieerzeugung bei Strom und Wärme ein, sondern auch das Thema Mobilität. Dazu gehören Themen wie etwa e-Tanken oder e-Carsharing. Die WIRO ist überzeugt, dass von einem guten Energiekonzept langfristig alle Mieter profitieren.

Das Planungsverfahren zum Werftdreieck steht noch ganz am Anfang. Bisher steht nur der Kaufpreis für das Grundstück fest. Die Zahl der Häuser und Wohnungen sowie Baupreise und Zinsniveau zum Zeitpunkt des Baus sind noch nicht bekannt. Es wäre daher unseriös, bereits jetzt einen fixen Mietpreis zu nennen. Grundsätzlich gilt, dass sich die Durchschnittsmieten am Mietniveau in der Kröpeliner Tor-Vorstadt orientieren werden.

Das Beteiligungs- und Planungsverfahren, das schließlich Baurecht für das neue Wohnquartier schaffen wird, wird mindestens zwei Jahre Zeit in Anspruch nehmen.

Der Baubeginn wird also in keinem Fall vor dem Jahr 2018 liegen. Eine Einschätzung, zu welchem Zeitpunkt das Vorhaben abgeschlossen werden kann, ist aus heutiger Sicht leider nicht möglich.

Über das Kontaktformular sind einige Ideen und Anregungen für das neue Werftdreieck bei uns eingetroffen. Neben einer ausführlichen Übersicht des Dialogs im Logbuch möchten wir die Wünsche aber auch hier zusammengefasst auflisten:

  • Es besteht der mehrheitliche Wunsch nach der Realisierung von bezahlbarem Wohnraum.
  • Neben einer reinen Wohnbebauung sollen ausreichend Naherholungsflächen geschaffen werden, mit Grün-/Freiflächen, (Erlebnis-)Spielplätzen, Grillplatz oder einem Outdoor-Sportbereich etwa mit Trimm-Dich-Bereich. Dies wünschen sich mehrere Bürgerinnen und Bürger. Eine Gestaltung mit Wasserflächen ist ein ergänzender Vorschlag.
  • Es besteht der Wunsch nach einem grünen Quartier mit Dachbegrünung und Nutzung dieser Flächen als Gärten. Erweitert wurde dieser Vorschlag um den Bau einer Aquaponik-Farm, einer Kombination aus Gartenbau und Fischzucht.
  • Nachhaltigkeit wurde ebenfalls von einem interessierten Rostocker angesprochen: Umweltfreundliche Energieerzeugung oder eine Regenwasserrückgewinnung wäre eine Idee.
  • Auch die Anregung der Ausbildung eines Mehrgenerationen-Quartiers erreichte uns. Dies beinhaltet zum Beispiel die Errichtung von barrierefreien Wohnungen.
  • Der Bau einer Schwimmhalle wurde ebenfalls angeregt. Ein Zusatz wäre ein Spaßbad, da aktuell keine Alternativen in Rostock existieren würden. Auch die Errichtung einer neuen Sporthalle wird angeregt.
  • Ein Vorschlag regt eine Hochhausbebauung mit sieben 21-stöckigen Hochhäusern an, um dem innerstädtischen Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Dies würde auch in den unteren Stockwerken Parkdecks und Gewerbeflächen ermöglichen.
  • Zwar sind kleine Gewerbeflächen durch ein paar Einsendungen gewünscht. Jedoch erreichte uns auch der Wunsch Einzelhandelsflächen aus Ertragsgründen nicht zu integrieren und entsprechende Flächen etwa im Neptun Einkaufscenter zu integrieren.
  • Um das historische Erbe zu berücksichtigen, sollten beispielsweise Straßen und Plätze nach Persönlichkeiten der Fliegerei oder ehemaligen Werftarbeitern benannt werden.
  • Die Heinkel-Wand sollte auch aus historischen Gründen sowie als Lärmschutz erhalten bleiben. Über die Integration der Schauwand gibt es jedoch unterschiedliche Ansichten. Einige Einsendungen weisen auch auf die Kosten einer Sanierung hin – da bereits andere Denkmäler wie etwa der Hellingkran an die Geschichte des Standortes erinnern, sollte die Erhaltung gut abgewägt werden.
  • Die Architektur der Bebauung des neuen Werftdreiecks sollte sich an der Umfeldbebauung orientieren und nicht zu modern sein. Einige RostockerInnen schlagen eine kreative Fassadengestaltung etwa mit Motiven des Schiffbaus vor.
  • Die Haltestelle Maßmanstraße könnte in Werftdreieck umbenannt werden.
  • Der Vorschlag zur Lösung der aktuellen Verkehrsproblematik findet Anklang. Die stillgelegten Straßen könnten als Fahrradwege genutzt werden. Darüberhinaus erreichten uns weitere interessante Gedanken zur Verkehrsführung etwa die Verlegung der Straßenbahn oder die Lenkung des Verkehrs über Einbahnstraßen.
  • Ein Kommentar erreichte uns mit dem Wunsch nach einer abgegrenzten Hundewiese. Dies hätte den Vorteil, dass die übrigen Grün- und Spielflächen möglicherweise sauberer sind.
  • Nur sehr wenige sind überhaupt gegen eine Wohnbebauung. Ein Beitrag wünscht sich jedoch statt dem Bau von Wohnungen die Anlage einer Grünfläche wie etwa einen Park mit Biergarten und Grillflächen.

Senden auch Sie uns gerne Ihre Ideen oder Fragen zum neuen Werftdreieck über das nebenstehende Kontaktformular zu!

Im Sommer 2015 wurde der Wettbewerb angekündigt und geeignete Planungsbüros wurden aufgefordert, ihre Unterlagen mit entsprechenden Referenzen einzureichen. Diese Unterlagen wurden geprüft und im Oktober begann der städtebauliche Wettbewerb mit der Auswahl von 20 teilnehmenden Büros.
Der Auslobungstext des Wettbewerbs, der insbesondere die Wettbewerbsaufgabe für die teilnehmenden Büros enthält, wurde parallel und angereichert durch Hinweise und Ideen aus dem Dialogverfahren schrittweise komplettiert und schließlich an die ausgewählten Büros versandt. Bei einem sogenannten Rückfragekolloquium konnten die Büros noch einmal Fragen zur Wettbewerbsaufgabe stellen. Bis zum Januar erarbeiteten die Stadtplanungsbüros ihre Entwürfe und reichten diese bis zum Stichtag Anfang Januar 2016 anonymisiert ein.
Nach einer Vorprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung von Mindestanforderungen trat eine Jury in Aktion, die in mehreren Durchgängen die anonymisierten Wettbewerbsarbeiten analysierte und bewertete, bis schließlich jene Arbeiten mit der höchsten Qualität übrig blieben. Unter diesen Arbeiten wurde in einem intensiven Diskussionsprozess zwischen den Fach- und Sachpreisrichtern schließlich der Wettbewerbssieger ermittelt und die weiteren Preise und Anerkennungen zugeordnet. Als Wettbewerbssieger gingen die Ideen des Wiener Architekturbüros Albert Wimmer ZT GmbH und des Londoner Büros der Landschaftsarchitekten Martha Schwartz Partners Ltd hervor.

Ziel ist es, ein durchmischtes, bezahlbares, lebendiges und urbanes Wohnquartier zu gestalten. Es wird ein vielfältiges Wohnungsangebot geschaffen, welches Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bieten wird. Dies bedeutet auch die entsprechende soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen sowie kleinteiligen Einzelhandel in die Planungen miteinzubeziehen. Laut Siegerentwurf sollen vier- bis siebengeschossige Quartiersblöcke, Terrassen und kleine Gärten, urbane und grüne Wege und Plätze, Kinderspielbereiche und quartiersbelebende Einrichtungen wie eine KITA, ein Café oder eine Bäckerei, eine Fahrradwerkstatt oder das WIRO-KundenCenter entstehen. Eine Idee des Wettbewerbssiegers ist die Realisierung eines zentralen öffentlichen Parks, an der sich die Wohngebäude ausrichten sowie die Wiederherstellung des Kayenmühlengrabens. Der Siegerentwurf respektiert des Weiteren in seinem Konzept die Vergangenheit des Ortes.

Aufgrund der innenstadtnahen Lage eignet sich der Standort gut zur Realisierung eines Wohnstandortes. Das Werftdreieck ist durch den ÖPNV sehr gut erschlossen. Neben der S-Bahn-Station Holbeinplatz verkehren hier drei Straßenbahnlinien sowie eine Buslinie. Ein wichtiges Ziel ist die Reduzierung des PKW-Verkehrs, sowohl innerhalb des Gebietes als auch für die Fahrten ins übrige Stadtgebiet. Der Siegerentwurf sieht nach dem Motto „Emotion statt Emissionen“ zwei Querungen durch das neue Gebiet vor, die den Weg zwischen Parken, Wohnen, Arbeiten oder den Versorgungseinrichtungen stark verkürzen. Für entspanntes Parken sind laut Siegerentwurf zwei Hochgaragen mit rund 700 Stellplätzen konzipiert, die zugleich dafür sorgen, den Umgebungslärm an der Lübecker Straße zu mindern.

 

 

Das aktuelle Konzept sieht die Schaffung von rund 700 Wohnungen vor. Sowohl die Stadt als auch die WIRO als Vorhabenträger haben das Ziel, einen deutlichen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Stadt zu leisten. Denn die Nachfrage ist in den vergangenen Jahren gestiegen und steigt nach Schätzung der Stadtverwaltung weiter.

Bei der Gestaltung des neuen Werftdreiecks als Wohnviertel können die Rostocker Bürger/innen mitreden. Neben den gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsschritten für das Bauleitplanungsverfahren bittet die WIRO zum Dialog auf Augenhöhe.

Noch bevor in einem ersten Schritt ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt wurde, sammelte die WIRO mit Diskussionsveranstaltungen und Quartiers-Spaziergängen die Wünsche und Bedürfnisse der Anrainer/innen und Rostocker/innen, um diese in der Ausschreibung zu berücksichtigen. An verschiedenen Punkten des weiteren Entwicklungsprozesses soll immer wieder das Gespräch mit den Bürger/innen gesucht werden, um im bestmöglichen Einvernehmen zu einem optimalen Ergebnis für das neue Werftdreieck zu kommen.

Zusätzlich begleitet diese Website den Dialog-Prozess. Durch den betreuten E-Mail-Account, können Sie uns rund um die Uhr Fragen und Anregungen zusenden, welche wir Ihnen gerne beantworten und aufnehmen.

Nein. Die Veranstaltungen können Sie ohne eine vorherige Anmeldung besuchen und sich umfassend über die Planungen informieren und Ihre Meinungen mitteilen. Die Veranstaltungen sind selbstverständlich kostenfrei.

Noch ist dem Areal im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rostock eine sogenannte Kerngebietsfunktion zugewiesen. Nach dem Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 vom 12.05.2006 sollte das Gebiet für typische Nutzungen eines sogenannten Kerngebiets – vor allem Büronutzung und Dienstleistungen – zugeführt werden. Zusätzlich war die Ansiedlung einzelner Versorgungseinrichtungen für das Umfeld vorgesehen.

Zur Umsetzung einer Wohnfunktion auf dem Gelände des neuen Werftdreiecks muss der Bebauungsplan neu aufgestellt werden und parallel dazu der FNP für diesen Teilbereich geändert werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Ein Beschluss zur Neuaufstellung wurde durch die Bürgerschaft am 25.03.2015 bereits gefasst. Damit ist das Bebauungsplanverfahren offiziell gestartet. Zunächst werden jedoch die Ergebnisse des Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie des Wettbewerbs abgewartet, bevor das B-Planverfahren mit der inhaltlichen Arbeit beginnt.

Die Bauleitplanung legt die bauliche und sonstige Nutzung von Gebieten in einer Gemeinde oder Stadt fest. Bauvorhaben müssen den definierten Nutzungen entsprechen, um genehmigt zu werden.
Die Bauleitplanung verfolgt das Ziel, die Nutzungen im Gemeindegebiet zu „ordnen“. Dabei sollen den Flächen definierte Nutzungen zugewiesen werden, die möglichst untereinander abgestimmt und verträglich zueinander sind und den städtebaulichen Zielen entsprechen.
Die Bauleitplanung ist zweistufig. Sie setzt sich aus dem eher verwaltungsinternen Flächennutzungsplan und dem konkreten, rechtlich bindenden Bebauungsplan zusammen. Beide zusammen werden Bauleitpläne genannt.
Die Bauleitpläne werden von der Gemeinde oder Stadt erlassen: Der Flächennutzungsplan [FNP] regelt die Planungsabsichten allgemeiner Art für das gesamte Gebiet der Gemeinde. Der Bebauungsplan [B-Plan]) gibt grundstücksscharfe Festsetzungen für die Bebaubarkeit und Nicht-Bebaubarkeit von Gebieten vor. Beide Planarten werden von der Gemeinde als Satzungen nach einem umfassenden Beteiligungsverfahren beschlossen. Gegen den Bebauungsplan sind Kontrollklagen jedes Bürgers vor Gericht zulässig.

Zentrales Planungsinstrument, das die städtebauliche Entwicklung der gesamten Kommune festgelegt. Der Flächennutzungsplan gibt vor, welche allgemeinen Nutzungen in den einzelnen Teilen der Kommune zulässig sind.
Der Flächennutzungsplan ist das Ergebnis der vorbereitenden Bauleitplanung. Er dient der Gemeinde für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum (10 bis 20 Jahre) dazu, die Gesamtfläche ihres Gebiets konzeptionell zu beschreiben und die Entwicklung der Gesamtkommune zukünftig zu steuern. Mögliche Inhalte des Flächennutzungsplans gibt das Baugesetzbuch in § 5 BauGB vor.
Der Flächennutzungsplan ist Ausgangslage für die Erstellung von Bebauungsplänen. Er gibt die Nutzungen der Gemeindeflächen vor und strukturiert somit die grundlegende bauliche Entwicklung von Teilgebieten. Die Zulässigkeit bestimmter Nutzungen, wie etwa Gewerbe-, Wohn- oder Naturschutzgebiete steht dabei im Vordergrund. Zudem können aber auch Auskünfte über das Verhältnis von bebauten zu unbebauten oder über die Lage von dichten oder locker bebauten Gebieten gemacht werden.
In der Aufstellung des Plans sind die Öffentlichkeit und andere Behörden zu beteiligen. Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans gleicht dem Verfahren für einen Bebauungsplan.

Von den Kommunen oder privaten Investoren ausgerufener Wettbewerb zur Gestaltung größerer baulicher Ensembles und städtischer Strukturen.

Im Bereich von Städtebau und Architektur werden Wettbewerbe veranstaltet, wenn für eine anstehende Bauaufgabe oder für eine generelle Ideenfindung der optimale Entwurf gefunden werden soll. Städtebauliche Wettbewerbe beziehen sich nicht nur auf ein Objekt oder ein Gebäude, sondern einen größeren städtebaulichen Zusammenhang. Die Auslober rufen hierbei zu Entwürfen für ein ganzes Areal unter Berücksichtigung der vorhandenen Bauleitplanung auf. Die Wettbewerbe unterliegen klaren Regeln, damit die Chancengleichheit der teilnehmenden Büros gewahrt wird. Die Einhaltung der Regeln bietet die Gewähr für qualitätsvolle Wettbewerbsergebnisse.

Unter der E-Mail-Funktion können Sie uns jederzeit Ihre Fragen, Anmerkungen, Sorgen oder Ideen zusenden. Über das Kontaktformular ist die Bedienung schnell und einfach. Alle Fragen und Anregungen werden auch unter dem FAQ-Bereich anonymisiert und ggf. redaktionell bearbeitet veröffentlicht.

Bei Altlasten handelt es sich um schädliche Bodenveränderungen, die gesundheitsrelevante Gefahren hervorrufen. Durch Altlasten belastete Flächen sind oftmals stillgelegte Fabrikanlagen und Grundstücke, auf denen umweltgefährdende Stoffe eingesetzt wurden, so z.B. auch Militärbrachen.
Werden Altlasten festgestellt, müssen – in Abhängigkeit von der geplanten Folgenutzung – gegebenenfalls Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Es können auf dem Gelände der Werftdreieck Altlasten vorliegen, insbesondere im Bereich westlich der Max-Eyth-Straße sowie im Bereich der Lübecker Straße durch eine ehemalige Tankstelle. Im Zuge der Bebauungsplanung werden neue Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers durchgeführt, um eventuelle Altlasten auszuschließen oder die Beseitigung von Altlasten gutachterlich vorzubereiten.

Das Gebiet liegt zwischen der Lübecker Straße, der Werftstraße und der Bahntrasse Hauptbahnhof Rostock – Bahnhof Warnemünde. Insbesondere auf der Lübecker Straße, der L22, ist die Verkehrsbelastung schon heute immens. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in 24 Stunden betrug im Jahr 2012 auf Höhe der Maßmannstraße über 33.000 Kfz. Auch die Werftstraße und die Max-Eyth-Straße müssen große Verkehrsmengen aufnehmen, wobei die konkrete Belastung auch davon abhängen wird, welche Bebauungsdichte auf dem Werftdreieck realisiert wird.
Im weiteren Planungsprozess werden die Verkehrsströme gutachterlich untersucht und bei der städtebaulichen Planung berücksichtigt. Durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen können die Lärmimmissionen reduziert werden.

Die vorhandenen und erhaltenswerten Großbäume im Bereich der Einmündung Max-Eyth-Straße/Lübecker Straße sowie im Bereich östlich der May-Eyth-Straße und südlich der Werftstraße werden in die Planungen miteinbezogen.

In dem B-Plan-Gebiet gehören 7 Hektar der WIRO. Insgesamt ist das Gelände ca. 9 Hektar groß. Das zu planende Gebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 9,7 Hektar.

Die WIRO ist Vorhabenträgerin und Eigentümerin des Areals. Die Stadt ist Trägerin der Planungshoheit und verantwortet das Bebauungsplanverfahren, das letztlich die Bebaubarkeit des Werftdreiecks regelt. Zwischen der Stadt und der WIRO besteht ein Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Werftdreiecks, in dem die Eckpunkte der Stadtentwicklungsaufgabe definiert sind.
Stadt und WIRO arbeiten vertrauensvoll zusammen, um eine städtebauliche Brache mit hoher Erschließungsqualität zu beseitigen und um dem steigenden Bedarf nach Wohnraum in der Stadt gerecht zu werden.

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